Rechtliche Grundlagen: Was sagt das Gesetz?
Was Sie tun können, wenn sich die Zahlung verzögert.
Nach einem Unfall sind viele Betroffene verunsichert: Sie haben dem Versicherer alle Unterlagen übermittelt – doch das Geld kommt nicht. Doch wie lange darf sich eine Versicherung eigentlich Zeit lassen?
Die Antwort liefert § 14 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Demnach muss eine Versicherung „unverzüglich“, spätestens aber innerhalb von 4 Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen zahlen – sofern die Haftung geklärt ist.
Vollständig heißt:
- Gutachten oder Kostenvoranschlag
- Unfallbericht
- Kontodaten
- ggf. Abtretungserklärung oder Vollmacht
Kommt die Versicherung ihrer Pflicht nicht nach, können Sie sie schriftlich zur Zahlung auffordern – setzen Sie dabei eine Frist von 7 bis 10 Tagen. Erfolgt dann noch immer keine Reaktion, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten oder Verzugszinsen geltend zu machen.
Wichtig: Verzögerungen entstehen oft, weil Unterlagen fehlen – oder weil die Haftungsfrage ungeklärt ist. Im Fall einer Teilschuld verlängert sich die Frist entsprechend. Lassen Sie sich hier nicht verunsichern – ein Gutachter oder Anwalt kann prüfen, ob Ihr Fall eindeutig ist.
Unser Ratgeber-Tipp:
Notieren Sie alle Kontaktversuche mit der Versicherung und heben Sie Korrespondenz auf. Bei langen Wartezeiten empfiehlt sich professionelle Unterstützung – damit Sie nicht auf berechtigten Ansprüchen sitzen bleiben.