Nach einem Unfall wollen viele Werkstätten Ihnen helfen – doch nicht jedes Angebot ist automatisch fair oder passend. Ein Kostenvoranschlag, der Ihnen viel zu hoch erscheint, muss nicht hingenommen werden. Gerade wenn Sie als Geschädigter auftreten, haben Sie das Recht, die Kosten zu prüfen und Vergleichsangebote einzuholen.
Ein unabhängiger Gutachter ist hier besonders hilfreich: Er schaut sich an, welche Reparaturen wirklich notwendig sind, ob die veranschlagten Kosten marktüblich sind und ob versteckte Positionen enthalten sind, die Sie nicht brauchen. Typische Fallen: Ersatzteile, die gar nicht beschädigt sind, unnötige Lackierarbeiten oder Stundenverrechnungssätze, die weit über dem Durchschnitt liegen.
Ihr Ratgeber-Tipp:
- Holen Sie immer mindestens ein weiteres Angebot ein, bevor Sie der Werkstatt den Auftrag erteilen.
- Fragen Sie gezielt nach, welche Arbeiten zwingend notwendig sind und welche optional sind.
- Ziehen Sie bei Unsicherheit einen unabhängigen Gutachter hinzu, der für Sie die Kosten realistisch einschätzt.
Extra-Hinweis: Beachten Sie: Bei Haftpflichtschäden haben Sie als Geschädigter das Recht, selbst eine Werkstatt auszuwählen – die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen keine Vorgaben machen. Lassen Sie sich also nicht unter Druck setzen. Mit einem Gutachter an Ihrer Seite haben Sie die besten Argumente, um fair behandelt zu werden.