Was tun bei Totalschaden? Ihre Optionen auf einen Blick

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Ein Totalschaden ist für viele Autobesitzer ein Schock – ob durch einen schweren Unfall oder einen wirtschaftlichen Totalschaden nach der Begutachtung. Doch was bedeutet „Totalschaden“ überhaupt? Und welche Ansprüche, Rechte und Möglichkeiten haben Sie jetzt? Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre Optionen.

Was ist ein Totalschaden? Technisch vs. wirtschaftlich

Es gibt zwei Formen:

Technischer Totalschaden: 

Die Reparatur ist technisch nicht mehr möglich – das Fahrzeug kann nicht wiederhergestellt werden.

Wirtschaftlicher Totalschaden:

Die Reparatur ist teurer als eine Wiederbeschaffung.

Entscheidend sind:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Reparaturkosten

Übersteigt die Reparatur den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 %, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Ihre Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall

Wenn Sie nicht der Verursacher sind, übernimmt die gegnerische Versicherung:

  • Wiederbeschaffungswert
  • Kosten für das Gutachten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Abschleppkosten
  • Restwertabwicklung

Sie haben außerdem das Recht auf einen unabhängigen Gutachter – die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.

Welche Möglichkeiten haben Sie jetzt?

1. Auszahlung des Wiederbeschaffungswerts

Standardoption: Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ausgezahlt.

2. Fahrzeug behalten und weiterfahren („Restwertlösung“)

Sie dürfen Ihr Auto trotz Totalschaden behalten – wenn es noch verkehrssicher ist.
Achtung: Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert wird ausgezahlt.

3. Neues Fahrzeug kaufen

Mit der Auszahlung können Sie ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen.
Bei einer 130-Prozent-Regelung dürfen Sie Ihr Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen – unter strengen Bedingungen.

4. Leasingfahrzeug?

Bei Leasing gelten Sonderregeln. Der Leasinggeber entscheidet über Restwert, Reparatur und Abrechnung.

Wann greift die 130-Prozent-Regelung?

Diese Sonderregelung erlaubt eine Reparatur, wenn:

  • Sie nicht der Unfallverursacher sind
  • die Reparaturkosten max. 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen
  • die Reparatur fachgerecht erfolgt
  • Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen
  • Sie ist besonders beliebt bei Liebhaberfahrzeugen oder gut gepflegten Autos.

Fazit

Ein Totalschaden wirkt zunächst wie ein großes Problem – doch Sie haben mehr Möglichkeiten, als die meisten denken. Entscheidend ist ein klares, unabhängiges Gutachten, das alle Werte sauber dokumentiert. So können Sie sicher entscheiden, ob sich Reparatur, Auszahlung oder Restwertlösung für Sie am meisten lohnt.

KFZ-Gutachter Tino Seifert – KFZ-Gutachter Seifert in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dredsen

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