Ein Unfall mit einem Dienstwagen wirft oft mehr Fragen auf als ein Unfall mit dem eigenen Auto. Sind Sie als Fahrer persönlich haftbar? Muss der Arbeitgeber zahlen? Oder übernimmt alles die Versicherung? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem davon, wie der Unfall zustande kam und welche Regelungen im Arbeitsvertrag gelten.
Grundsätzliches: Wer ist rechtlich verantwortlich?
In den meisten Fällen gilt: Die Versicherung des Firmenwagens reguliert den Schaden.
Das betrifft sowohl Schäden am eigenen Fahrzeug als auch Schäden am gegnerischen Auto. Dennoch kann es Situationen geben, in denen der Fahrer oder der Arbeitgeber in die Haftung gerät.
Wann haftet der Fahrer persönlich?
Sie können als Fahrer in Regress genommen werden, wenn:
- Sie grob fahrlässig gehandelt haben (z. B. Alkohol, Handy am Steuer, stark überhöhte Geschwindigkeit)
- Sie vorsätzlich einen Schaden verursacht haben
- Sie gegen klare betriebliche Regeln verstoßen haben
Bei normaler Fahrlässigkeit greift in der Regel das Prinzip der sogenannten betrieblichen Haftung – der Arbeitgeber trägt das Risiko.
Welche Rolle spielt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber bleibt in vielen Fällen verantwortlich für:
- Bereitstellung eines verkehrssicheren Fahrzeugs
- Abschluss geeigneter Versicherungen (Haftpflicht, meist Vollkasko)
- Abwicklung mit Leasinggeber oder Versicherung
Ein Unfall darf Ihnen nicht automatisch zum Nachteil im Job werden – solange kein schweres Fehlverhalten vorliegt.
Brauche ich ein Gutachten bei einem Firmenwagen?
Ja – und zwar aus mehreren Gründen:
- zur objektiven Schadenfeststellung
- zur Klärung möglicher Wertminderung
- zur Absicherung gegenüber Versicherung und Arbeitgeber
- zur transparenten Dokumentation für Leasing oder Flottenmanagement
Ein unabhängiger KFZ-Gutachter sorgt dafür, dass der Schaden korrekt bewertet wird – unabhängig von internen Interessen des Unternehmens.
Fazit
Ein Unfall mit dem Firmenwagen ist selten ein persönliches Haftungsrisiko, solange Sie sorgfältig gefahren sind. Dennoch sollten Sie frühzeitig einen unabhängigen Gutachter einschalten, um den Schaden sauber dokumentieren zu lassen und Konflikte mit Arbeitgeber oder Versicherung zu vermeiden.