Unfall mit Fahrerflucht: Was tun, wenn der Verursacher weg ist?

Fahrerflucht Polizei Verkehrsopferhilfe

Ein Unfall mit Fahrerflucht ist für Betroffene besonders ärgerlich: Der Schaden ist da, doch der Verursacher hat sich einfach entfernt. In Deutschland ist Fahrerflucht eine Straftat – und sollte sofort der Polizei gemeldet werden. Nur so sichern Sie Ihre Chancen auf eine Regulierung.

Zunächst gilt: Dokumentieren Sie den Schaden so gut wie möglich – Fotos, Zeugen und Standort sind wichtige Beweise. Anschließend erstellt ein unabhängiger Gutachter ein Schadengutachten, um die Höhe des Schadens festzuhalten.

Doch wer zahlt den Schaden, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann? In solchen Fällen springt oft die eigene Vollkaskoversicherung ein. Ohne Vollkasko bleibt häufig nur die Verkehrsopferhilfe e.V., ein Verein, der Opfer von Fahrerflucht und nicht versicherten Fahrzeugen unterstützt.

Fazit:
Bei Fahrerflucht zählt schnelles Handeln: Polizei rufen, Beweise sichern und ein Gutachten erstellen lassen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsdeckung – und vergessen Sie nicht die Möglichkeit, Leistungen der Verkehrsopferhilfe zu beantragen.

KFZ-Gutachter Tino Seifert – KFZ-Gutachter Seifert in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dredsen

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Zögern Sie nicht, uns noch heute zu kontaktieren, um Ihre Fragen zu klären oder einen Termin zu vereinbaren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Beratung und Unterstützung erhalten.

Dies könnte Sie auch Interessieren