Wann haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen?
So vermeiden Sie Kostenfallen bei Mietfahrzeugen
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen – aber nur für den Zeitraum, in dem Ihr eigenes Fahrzeug nicht fahrbereit ist. Voraussetzung: Sie benötigen das Fahrzeug tatsächlich, zum Beispiel für den Arbeitsweg oder zur Versorgung Ihrer Familie.
Wichtig ist, dass der Mietwagen der sogenannten Nutzungsausfallklasse Ihres beschädigten Fahrzeugs entspricht. Fahren Sie also üblicherweise einen Kompaktwagen, wird in der Regel kein SUV ersetzt. Wer ohne triftigen Grund ein teureres Fahrzeug wählt, bleibt unter Umständen auf den Mehrkosten sitzen. Tipp: Achten Sie darauf, dass die Mietwagenfirma den Unfallstatus und die Fahrzeugklasse korrekt dokumentiert.
Bei Unsicherheiten können auch wir als Gutachter den Nutzungsausfall in unserem Gutachten vermerken – und so Ihre Ansprüche absichern.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Versicherungen zahlen nur für die tatsächlich benötigten Tage. Das bedeutet: Sobald das Auto wieder fahrbereit ist – oder Sie die Reparatur nicht durchführen lassen wollen –, endet der Anspruch. Alternativ zur Miete können Sie sich den Nutzungsausfall auch in bar auszahlen lassen.
Die Höhe hängt dabei von der Fahrzeugklasse ab – zwischen ca. 25 und 95 € pro Tag.
Unser Ratgeber-Tipp:
Fragen Sie Ihren Gutachter oder Anwalt vorab, welche Variante für Sie sinnvoller ist. Und: Belege gut aufbewahren – denn auch ein abgelehnter Mietwagen kann im Nachhinein Probleme bereiten, wenn Nachweise fehlen.