Haftungsquote: Wer trägt welchen Schaden bei Teilschuld?

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Nach einem Verkehrsunfall ist nicht immer sofort klar, wer die alleinige Schuld trägt. Oftmals ergibt sich eine sogenannte Teilschuld, bei der die Haftung zwischen den Beteiligten aufgeteilt wird. In solchen Fällen kommt die Haftungsquote ins Spiel.

Die Haftungsquote beschreibt, in welchem prozentualen Verhältnis die Schuld an einem Unfall verteilt wird. Beispiel: Tragen Sie 30 % der Schuld, so übernimmt die gegnerische Versicherung nur 70 % Ihrer Reparatur- und Gutachterkosten. Der Rest bleibt bei Ihnen oder wird – je nach Versicherungsschutz – über Ihre eigene Kaskoversicherung gedeckt.

Die Ermittlung der Haftungsquote erfolgt durch die Polizei, Versicherungen oder im Streitfall durch ein Gericht. Wichtige Grundlage ist dabei ein unabhängiges Gutachten, das den Unfallhergang und die Schäden objektiv dokumentiert. So lassen sich die Ansprüche klarer belegen und Streitigkeiten mit Versicherungen vermeiden.

Gerade bei Teilschuld lohnt es sich, auf rechtliche Unterstützung zu setzen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann helfen, die richtige Quote durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Fazit:
Bei Teilschuld entscheidet die Haftungsquote über Ihre Ansprüche. Lassen Sie den Unfallhergang unbedingt durch ein Gutachten absichern und prüfen Sie rechtlichen Beistand – so sichern Sie das Maximum an Entschädigung.

KFZ-Gutachter Tino Seifert – KFZ-Gutachter Seifert in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dredsen

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