Logo invertiert – KFZ-Gutachter Seifert in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dresen

Kfz-Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es Ihr Recht, den eigenen Kfz-Gutachter zu wählen. Die gegnerische Versicherung mag einen Sachverständigen vorschlagen, dem Sie nicht zustimmen sollten. Ein Kostenvorschlag reicht nicht aus – nur ein umfassendes Gutachten liefert alle relevanten Informationen. Kontaktieren Sie uns für unabhängige Beratung und professionelle Gutachten nach einem Unfall.

Checkliste bei einem Wertgutachten – KFZ-Gutachter Seifert in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dresen

sie wurden unverschuldet
in einen verkehrsunfall verwickelt?

Und Sie wissen jetzt nicht wie es weiter geht?

Dann sind Sie hier genau richtig. Unsere Kernkompetenz liegt in der Begutachtung von Unfallfahrzeugen. Daraus erstellen wir Ihr Unfallschadengutachten – als Grundlage für die Schadenregulierung. Und das für alle Kraftfahrzeuge.

Warum sollte man ein schadengutachten erstellen lassen?

Nach einem unverschuldeten Unfall ist das Anfertigen eines Schadengutachtens von entscheidender Bedeutung. Dieses Gutachten liefert eine detaillierte Analyse der Schäden an Ihrem Fahrzeug, die oft auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Es bietet eine objektive Bewertung des entstandenen Schadens und dient als unabhängiger Nachweis für die Versicherungsansprüche. Ein solches Gutachten dokumentiert nicht nur offensichtliche Beschädigungen, sondern deckt auch versteckte Defekte oder potenzielle Sicherheitsrisiken auf, die nach einem Unfall auftreten können.

Die Vielfalt der Fahrzeugschäden
Eine detaillierte Betrachtung

Unfallschäden

Unfallschäden umfassen Schäden, die durch Kollisionen mit anderen Fahrzeugen, Objekten oder Personen entstehen. Von leichten Kratzern bis hin zu strukturellen Schäden werden alle Auswirkungen auf das Fahrzeug bewertet.

Hagelschäden

Hagelschäden führen zu Dellen und Beulen auf der Karosserie des Fahrzeugs. Diese Schäden können das Erscheinungsbild des Fahrzeugs beeinträchtigen und müssen im Gutachten berücksichtigt werden.

Vandalismus

Vandalismusschäden entstehen durch mutwillige Handlungen von Personen, wie Kratzer, Lackabplatzungen oder beschädigte Fenster. Diese Schäden werden bewertet, um die Reparaturkosten zu bestimmen.

Diebstahlschäden

Diebstahlschäden können auftreten, wenn ein gestohlenes Fahrzeug wieder gefunden wird. Sie umfassen Schäden an der Karosserie, dem Innenraum oder den Fahrzeugteilen und müssen im Schadengutachten erfasst werden.

Wetterschäden

Wetterschäden entstehen durch extreme Wetterbedingungen wie Überschwemmungen, Stürme oder Blitzeinschläge. Diese Schäden können sowohl ästhetische als auch strukturelle Auswirkungen auf das Fahrzeug haben.

Verschleiß und Alterung

Verschleiß und Alterung sind natürliche Prozesse, die im Laufe der Zeit zu Schäden wie Rostbildung, Lackabplatzungen oder Verschleiß an mechanischen Komponenten führen können. Diese müssen im Gutachten berücksichtigt werden.

Feuerschäden

Feuerschäden können erhebliche Schäden an der Karosserie, dem Motor, der Elektronik und anderen Komponenten verursachen. Diese Schäden werden bewertet, um die Reparaturkosten zu bestimmen.

Tierkollisionen

Tierkollisionen können Kratzer, Beulen oder andere Schäden an der Front- oder Heckpartie des Fahrzeugs verursachen. Diese Schäden werden im Schadengutachten erfasst und bewertet.

Parkschäden

Parkschäden entstehen, wenn Ihr Fahrzeug beim Parken mit anderen Fahrzeugen, Einkaufswagen oder Objekten kollidiert. Sie können Kratzer, Dellen oder andere Beschädigungen verursachen, die im Gutachten erfasst werden müssen.

Mehr als
200 zufriedene Kunden

Ich habe noch am gleichen Tag einen Termin bei dem Gutachter bekommen. Bin mit dem fertigen Kfz-Gutachten sehr zufrieden. Wurde kompetent beraten und ein Anwalt wurde mir auch vermittelt. Alles super gelaufen.
 
Ich habe mich nach den vielen guten Bewertungen gerichtet und damit definitiv alles richtig gemacht. Er ist ein sehr empfehlenswerter Kfz-Gutachter.

Ich war besonders von der netten und zugleich kompetenten Art von Herrn Seifert überzeugt. Das von mir beauftragte Kfz-Schadengutachten hatte ich am nächsten Tag im Briefkasten. Eine erfahrene Anwältin hat er mir auch empfohlen.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, dürfen Sie sich den Kfz-Gutachter frei wählen. Die gegnerische Versicherung wird versuchen Ihnen einen Kfz-Sachverständigen zu vermitteln. Darauf dürfen Sie sich keinesfalls einlassen. Denn dieser Kfz-Sachverständige ist nicht unparteiisch.

Liegt der Schaden über der so genannten Bagatellschadengrenze (nach derzeitiger Rechtssprechung ca. 750,- bis 1000 ,- € inkl. Mwst.) trägt die Versicherung des Unfallverursachers auch die Kosten des Schadengutachtens. Wir beraten Sie kostenlos.

Die generische Versicherung wird auf einen Kostenvorschlag und ein paar Bilder drängen. Es fallen da am Telefon oft Worte wie: „Denken Sie an Ihre Schadenminderungspflicht…“, „Ein Kostenvorschlag und Bilder reichen völlig aus…“.

Lassen Sie sich nicht um den Finger wickeln. Ein Kostenvorschlag ist bei einem Haftpflichtschadenfall nicht zu empfehlen. Er hat keine Beweislast und es fehlen viele wichtige Angaben die im Gutachten ihren festen Platz haben. Sie haben sogar das Recht auf ein Kfz-Unfallgutachten. Ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein vollständiges Unfallgutachten nötig ist, entscheiden wir bei Ihnen vor Ort. Wir sind für Sie da – kostenlos.

Nein, zumindest nicht im Haftpflichtschadenfall. Sie haben freie Wahl bzgl. des Gutachters. Achten Sie jedoch bei Ihrer Auswahl auf die Ausbildung bzw. die Qualifikation des Kfz-Sachverständigen. Bei uns wird Kompetenz ganz groß geschrieben. Wir sind vom TÜV Rheinland zertifiziert. Alle 3 Jahre wird die Qualität der erstellten Gutachten und die ständige Weiterbildung überprüft. Auch eine langjährige Erfahrung zeichnet das Kfz-Sachverständigenbüro Seifert aus.

Bei uns müssen Sie nicht lange auf einen Besichtigungstermin Ihres verunfallten Fahrzeuges warten. Ein Anruf genügt: Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

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