Unfall mit Leasingfahrzeug: Wer zahlt den Schaden?

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Ein Unfall mit einem Leasingauto sorgt oft für mehr Unsicherheit als mit einem eigenen Fahrzeug. Wem gehört das Auto rechtlich? Wer darf ein Gutachten beauftragen? Und wer trägt am Ende die Kosten? Gerade Leasingnehmer sind häufig überrascht, welche Vorgaben gelten – und welche Rechte sie dennoch haben.

Leasingfahrzeug beschädigt: Ihre ersten Schritte

Auch bei einem Leasingfahrzeug gelten nach einem Unfall die bekannten Grundregeln:

  • Unfallstelle sichern
  • Polizei (falls nötig) informieren
  • Fotos machen und alle Beteiligten dokumentieren
  • Unfall melden (Versicherung + Leasinggeber)

 

Doch im Gegensatz zu Ihrem eigenen Auto kommt hier ein weiterer Vertragspartner ins Spiel: der Leasinggeber als Eigentümer.

Wer zahlt den Schaden? Versicherung, Leasingnehmer oder Verursacher?

Bei unverschuldetem Unfall:
Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten für Reparatur, Gutachten, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug.

Bei selbstverschuldetem Unfall:
Ihre Vollkaskoversicherung springt ein. Je nach Vertrag kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

Wichtig: Als Leasingnehmer haften Sie nicht automatisch persönlich – entscheidend ist, wie der Vertrag ausgestaltet ist und welche Versicherungen bestehen.

Gutachtenpflicht: Darf ich einen eigenen Gutachter beauftragen?

Viele Leasinggeber verlangen ein unabhängiges Gutachten, um den Schaden objektiv festzuhalten. Gerade bei:

  • erhöhtem Reparaturwert
  • Restwertfragen
  • langlaufenden Verträgen
  • drohender Wertminderung

 

Ein eigener Gutachter ist sinnvoll und oft sogar vorgeschrieben. Die Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung.

Restwert, Wiederbeschaffungswert und Leasingrückgabe

Ein Unfall kann sich auf den Restwert des Fahrzeugs auswirken – und damit auf den Leasingvertrag. Relevant sind vor allem:

  • Wiederbeschaffungswert: Wert vor dem Unfall
  • Restwert: Wert des beschädigten Fahrzeugs
  • Wertminderung: kann vom Unfallgegner erstattet werden
  • Totalschaden: je nach Vertrag Ersatzbeschaffung oder Ablöse
  • Bei Rückgabe: Selbst kleine Schäden können zu Nachzahlungen führen, wenn sie nicht fachgerecht behoben wurden.

 

Ein Gutachten schützt hier vor überhöhten Forderungen.

Fazit:
Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist kein Grund zur Panik – aber Sie sollten nichts dem Zufall überlassen. Informieren Sie sofort den Leasinggeber, beauftragen Sie im Zweifel einen unabhängigen Gutachter und lassen Sie die Schadenhöhe professionell dokumentieren. So vermeiden Sie Ärger bei der Rückgabe und sichern Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.

KFZ-Gutachter Tino Seifert – KFZ-Gutachter Seifert in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dredsen

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